Für größere Hütten gibt es Regeln, von denen sogar Waldeigentümer betroffen sind. Baurechtlich betrachtet gehört der Wald zum sogenannten Außenbereich. Laut deutschem Baugesetzbuch (BauGB) gilt, dass bauliche Veränderungen im Außenbereich grundsätzlich nicht erlaubt sind. Da der Bau einer Hütte im Wald eine bauliche Veränderung im Außenbereich darstellt, ist auch dieser nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es zeitlich begrenzt, wenn etwa eine Unterstellmöglichkeit für Forstarbeiten benötigt wird – für Erholungszwecke gibt es keine Ausnahmen.