Suhl-Mäbendorf Illegale Waldhütte sprengt Grenzen

Generationen von Kindern träumen von Waldhütten und bauen aus Reisig Unterstände. In Suhl ist ein Projekt offensichtlich ausgeartet. Der Schaden ist beachtlich, die Polizei ermittelt.

 
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Unbekannte haben im Winkeltal bei Suhl-Mäbendorf ein Waldlager erreichtet. Dazu fällten sie mehrere Bäume und bauten aus diesen einen Unterstand, wie Polizeisprecherin Vivien Glagau am Mittwoch erklärte. Der Hang wurde durch die Unbekannten abgetragen und Treppenstufen erbaut. Der zuständig Revierförster entdeckte am Dienstagmorgen die widerrechtlichen Baumaßnahmen und informierte die Polizei. Die Tatzeit kann auf Anfang April bis Dienstag eingegrenzt werden. Der Sachschaden wird auf rund 1000 Euro geschätzt. Zeugen sollen sich unter Telefon (0 36 81) 36 90 bei der Polizei melden. Ob es sich bei den Bauleuten des Unterstandes um Kinder handelte oder Erwachsene, die beispielsweise ein Survival-Training absolvieren wollten oder Motocross fahren, ist nicht klar-

Für größere Hütten gibt es Regeln, von denen sogar Waldeigentümer betroffen sind. Baurechtlich betrachtet gehört der Wald zum sogenannten Außenbereich. Laut deutschem Baugesetzbuch (BauGB) gilt, dass bauliche Veränderungen im Außenbereich grundsätzlich nicht erlaubt sind. Da der Bau einer Hütte im Wald eine bauliche Veränderung im Außenbereich darstellt, ist auch dieser nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es zeitlich begrenzt, wenn etwa eine Unterstellmöglichkeit für Forstarbeiten benötigt wird – für Erholungszwecke gibt es keine Ausnahmen.

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