Sonneberg – Ab 1. Juli sollte auch in Thüringen das so genannte Nichtraucherschutzgesetz gelten. Sollte! Offenkundig irritiert durch das laufende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, haben Regierungskreise den Hebel einstweilen herumgeworfen, was die kleinen Gaststätten mit nur einem Raum betrifft. Deren Wirte befüchten erhebliche Einbußen, sollte Rauchfreiheit durchgesetzt werden. Von Aussetzen des Gesetzes war die Rede bei der Thüringer CDU.