Wer im Schwimmbad als verantwortliche Aufsichtsperson tätig ist, so wie in Lauscha Bäderfachkraft Werner de Buhr, der muss alle zwei Jahr seine Rettungsfähigkeit nachweisen beziehungsweise den entsprechenden Nachweis erneuern. De Buhr tut dies ebenso wie etwa Hans Herold vom Lauschaer Schwimmbadförderverein bei den Mitgliedern des DLRG-Stützpunktes Tettau, der wiederum zum Kreisverband Kronach der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Bezirk Oberfranken gehört.