Die Afrikanische Schweinepest löst sehr schwere, aber unspezifische Symptome aus. Diese können unter anderem Fieber, Aborte und Atemprobleme bis hin zu Blutungen aus Nase und After umfassen. „Das Virus ist sehr aggressiv und führt fast immer zum Tod des erkrankten Tieres innerhalb einer Woche. Es handelt sich bei der Afrikanischen Schweinepest um eine anzeigepflichtige Tierseuche.“ Jeder Verdacht (sowie vermehrte fieberhafte Allgemeinerkrankungen und Aborte unklarer Ursache) ist dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen, so das Landratsamt. „Die frühzeitige Erkennung der Krankheit ist der Schlüssel, um großen Schaden für die Landwirte und die betroffene Region abzuwenden.“
Zäune bei Auslauf- und Freilandhaltung
Schweine, die in Auslauf- und Freilandhaltung gehalten werden, müssen vor einem Kontakt zu Wildschweinen geschützt werden. Dafür bedarf es bei der Freilandhaltung mindestens einer doppelten Umzäunung, die Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen ausschließt. Bei Fragen diesbezüglich hilft das zuständige Veterinäramt gerne weiter.
Zum Umgang mit verendetem Schwarzwild („Fallwild“) heißt es vonseiten der Behörde: „Bitte halten Sie beim Wandern und Spazierengehen die Augen nach verendeten Wildschweinen offen. Sollten Sie ein totes Wildschwein entdecken, fassen Sie das Tier nicht an und halten Sie Abstand.“ Zu informieren ist in solchen Fällen vielmehr umgehend das zuständige Veterinäramt. Falls bekannt, können Bürger zudem auch den Jagdausübungsberechtigten dieses Gebietes informieren.
Kontakt: Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg ist per Telefon erreichbar unter (03675) 871-590 bzw. per E-Mail an veterinaeramt@lkson.de Außerhalb der telefonischen Sprechzeiten ist die Rufbereitschaft der Veterinärbehörde über die Rettungsleitstelle Suhl (112) erreichbar. Mehr Infos auf der Landratsamt-Homepage unter: https://www.kreis-sonneberg.de/aktuelles/bekanntmachungen/afrikanische-schweinepest/