Schweinepest Amt sucht Hundehalter als Seuchenschützer

Ein Wildschwein steht in einem Wildgehege. Foto: picture alliance/dpa/Harald Tittel

Die Afrikanische Schweinepest rückt näher. Entsprechend schärft das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Sonneberger Landratsamt nach bei den Hinweisen zum Umgang mit der Tierkrankheit. Darüber hinaus braucht’s derzeit Kadaver-Suchhunde.

 
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Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Landratsamt Sonneberg bereitet sich auf den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vor. Hierbei handelt es sich um eine ansteckende Viruserkrankung, die Haus- und Wildschweine befällt und schwerwiegende Auswirkungen für die Tiere und die Landwirtschaft hat. Für den Menschen ist sie ungefährlich, betont das Landratsamt in einer aktuellen Mitteilung. Erstmals trat die Seuche in Deutschland bei einem Wildschwein 2020 in Brandenburg auf. Keine 70 Kilometer entfernt von der Grenze Thüringens nach Sachsen gibt es Fundorte.

Nach einer umfangreichen landesweiten Tierseuchenübung im vergangenen Jahr wappnen sich die zuständigen Veterinärbehörden Thüringens weiter gegen einen möglichen Ausbruch, darunter auch die Fachbehörde im Landratsamt Sonneberg. Unter anderem wurden mehrere Jagdausübungsberechtigte durch die Amtsleiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Bianca Milas für die Bergung von Wildschweinkadavern geschult. Auch das Anlegen von Seuchenschutzkleidung wurde dabei geübt. Außerdem befindet sich ein Hund aus dem Landkreis Sonneberg in Ausbildung zum Kadaver-Suchhund, heißt es. Weitere geeignete Hunde mit Haltern, die über eine gute körperliche Fitness verfügen, werden gesucht und können sich bei Interesse beim örtlichen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden.

„Wegen des hohen Ansteckungsrisikos müssen im Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest alle infizierten Wildschweine gefunden, geborgen und durch die Tierkörperbeseitigung abgeholt und unschädlich beseitigt werden. Die Entsorgungsmöglichkeit für Aufbruch von gesund erlegtem Schwarzwild, die am Landratsamt Sonneberg geschaffen wurde, wird ebenfalls gut genutzt. Damit sollen das Vergraben oder Zurücklassen im Wald weitgehend vermieden werden. Auf der Internetseite unseres Landkreises ist auch ein Formular für freiwillige Helfer zu finden. Zudem sollten bitte unbedingt alle Schweinehalter sowie auch die Bürger unseres Landkreises die allgemeinen Hinweise zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest befolgen“, erläutert die promovierte Tiermedizinerin Milas.

Diese gibt nachfolgende Hinweise zur Bekämpfung der Seuche: Zu beachten ist etwa, dass jede Schweinehaltung ab dem ersten Tier beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden muss. Diese Meldepflicht ist gesetzlich vorgegeben. „Sollten Halter ihre Tiere noch nicht angemeldet haben, ist dies umgehend nachzuholen.“

Verfütterungsverbot für Speiseabfälle

Einer der Hauptübertragungswege der Afrikanischen Schweinepest führt über kontaminierte Fleisch-und Wurstwaren. Das Virus kann beispielsweise in getrocknetem Fleisch bis zu 300 Tage überleben. Von daher wird dazu aufgefordert, Speiseabfälle nur in verschließbaren, wildschweinsicheren Behältern zu entsorgen und keinesfalls Speiseabfälle an Schweine zu verfüttern. „Das ist schon seit vielen Jahren verboten.“

Die Afrikanische Schweinepest löst sehr schwere, aber unspezifische Symptome aus. Diese können unter anderem Fieber, Aborte und Atemprobleme bis hin zu Blutungen aus Nase und After umfassen. „Das Virus ist sehr aggressiv und führt fast immer zum Tod des erkrankten Tieres innerhalb einer Woche. Es handelt sich bei der Afrikanischen Schweinepest um eine anzeigepflichtige Tierseuche.“ Jeder Verdacht (sowie vermehrte fieberhafte Allgemeinerkrankungen und Aborte unklarer Ursache) ist dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen, so das Landratsamt. „Die frühzeitige Erkennung der Krankheit ist der Schlüssel, um großen Schaden für die Landwirte und die betroffene Region abzuwenden.“

Zäune bei Auslauf- und Freilandhaltung

Schweine, die in Auslauf- und Freilandhaltung gehalten werden, müssen vor einem Kontakt zu Wildschweinen geschützt werden. Dafür bedarf es bei der Freilandhaltung mindestens einer doppelten Umzäunung, die Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen ausschließt. Bei Fragen diesbezüglich hilft das zuständige Veterinäramt gerne weiter.

Zum Umgang mit verendetem Schwarzwild („Fallwild“) heißt es vonseiten der Behörde: „Bitte halten Sie beim Wandern und Spazierengehen die Augen nach verendeten Wildschweinen offen. Sollten Sie ein totes Wildschwein entdecken, fassen Sie das Tier nicht an und halten Sie Abstand.“ Zu informieren ist in solchen Fällen vielmehr umgehend das zuständige Veterinäramt. Falls bekannt, können Bürger zudem auch den Jagdausübungsberechtigten dieses Gebietes informieren.

Kontakt: Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg ist per Telefon erreichbar unter (03675) 871-590 bzw. per E-Mail an veterinaeramt@lkson.de Außerhalb der telefonischen Sprechzeiten ist die Rufbereitschaft der Veterinärbehörde über die Rettungsleitstelle Suhl (112) erreichbar. Mehr Infos auf der Landratsamt-Homepage unter: https://www.kreis-sonneberg.de/aktuelles/bekanntmachungen/afrikanische-schweinepest/

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