Schweickershausen Gräberfeld mit neuer Grabart

Kurt Lautensack
Ein Teil des Friedhofs in Schweickershausen. Foto: Kurt Lautensack

Auf dem Schweickershäuser Friedhof wird künftig auch eine Grabart angeboten, die nicht gepflegt werden muss.

 
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Die traditionelle Erdbestattung wird immer seltener, kleinere Urnengräber sind weiter auf dem Vormarsch. Doch auch deren Pflege mit entsprechender Bepflanzung wird in vielen Gemeinden zunehmend zum Problem, da Angehörige entweder nicht mehr im Ort wohnen oder aus Altersgründen mit der Grabpflege überfordert sind. Nun gibt es zunehmend alternative Grabarten wie beispielsweise Rasen- oder Wiesenbestattungen, bei denen die Grabpflege entfällt. Auf Nachfrage von Einwohnern soll auf dem Schweickershäuser Friedhof nun ein separater Bereich für „Urnenrasengräber mit Stein“ – wie man sie schon auf vielen anderen Friedhöfen sehen könne – errichtet werden, informiert Bürgermeister Torsten Fischer. Der damit verbundenen Satzungsänderung stimmten die Gemeinderäte zu. Darin ist unter anderem festgehalten, dass die neuen Grabstätten nicht bepflanzt oder mit Grabschmuck versehen werden dürfen. Die Ruhezeit wird mit 20 Jahren angegeben. Der Grabstein ist frei wählbar, aber unter Einhaltung der zulässigen Maßen. Es darf keine Einfassung geben und die Bodenplatte für den Grabstein misst 70 mal 50 Zentimeter. Der Grabstein selbst darf die Höhe von 80 Zentimetern und die Breite von 50 Zentimetern nicht überschreiten.

Noch ergänzt werden muss die Friedhofsgebührensatzung. Da es bisher die Kosten betreffend noch keine Erfahrungen gebe, so Bürgermeister Fischer, sollen die Kosten identisch mit den Kosten der Urnengräber sein. Eine genaue Kalkulation könne erst nach drei Jahren erfolgen, wenn die Nachfrage für diese Grabart mit einkalkuliert werden kann. So werde für die „Überlassung einer Urnenrasengrabstätte mit Stein“ eine Gebühr von 144 Euro und als jährliche Unterhaltungsgebühr 10 Euro erhoben.

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