„Eine Machbarkeitsstudie präferiert zwar die Erweiterung des GAZ als kostengünstigste Variante. Dagegen sprechen jedoch das Vergaberecht sowie gesetzliche Zuständigkeitsregelungen. Das GAZ befindet sich im Landeseigentum. Dagegen ist der Bau und der Betrieb von nichtpolizeilichen Leitstellen Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte beziehungsweise Zweckverbände. Das Land kann hierfür keine eigenen Ressourcen binden“, heißt es von Carsten Ludwig, dem Sprecher des Thüringer Innenministeriums.