Prozesse Urteil nach tödlichem Unfall in Eiskanal rechtskräftig

Justizbeamte führen vor dem Prozess nach dem tödlichen Unfall auf der Bobbahn in Oberhof Sicherheitsvorkehrungen am Amtsgericht in Suhl durch. Foto: Michael Reichel/dpa

Ein folgenschwerer Fehler einer ehrenamtlichen Helferin führte im Oberhofer Eiskanal zu einem schrecklichen Unfall. Das Urteil in dem Prozess ist nun rechtskräftig.

 
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Suhl/Oberhof - Das Urteil zum Prozess wegen des tödlichen Unfalls auf der Oberhofer Rennrodelbahn hat Bestand. Es sei inzwischen rechtskräftig geworden, teilte ein Sprecher des Amtsgerichts Suhl am Mittwoch mit. Die Frist, um Berufung einzulegen, verstrich in der Nacht zu Mittwoch.

Das Amtsgericht Suhl hatte am Dienstag vergangener Woche eine ehrenamtliche Helferin wegen des tödlichen Unfalls verwarnt. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass die Frau Ende Februar vergangenen Jahres einen Doppelschlauchring bei roter Ampel in den Eiskanal geschoben hatte. Im Zielbereich war ein Gästebob, der nur wenige Sekunden danach von einer anderen Höhe gestartet war, gegen den sogenannten Ice-Tube geprallt. Dabei starb ein 45 Jahre alter Familienvater, der in dem "Ice-Tube" saß, seine 41 Jahre alte Lebensgefährtin erlitt schwere Verletzungen.

Richterin Alexandra Grimm sprach die Angeklagte der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung für schuldig. Die Verwarnung steht unter Strafvorbehalt, das heißt, sollte sich die Angeklagte in der Bewährungszeit nicht gesetzeskonform verhalten, muss sie eine Geldstrafe von 150 Euro Tagessätzen zu 40 Euro zahlen.

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