Hier ein Überblick über die Beschlüsse:
- Die erste Sonderzahlung in Höhe von 1240 Euro erfolgt im Juni 2023.
- In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet.
- Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.
- Ab März 2024 soll es als Lohnplus einen Sockelbetrag von 200 Euro brutto sowie anschließend 5,5 Prozent mehr Lohn geben.
- Wird dabei keine Erhöhung um 340 Euro brutto erreicht, soll der betreffende Erhöhungsbetrag auf diese Summe gesetzt werden.
- Die Laufzeit der Vereinbarung im öffentlichen Dienst soll 24 Monate betragen.
Wer ist von der Tarifsteigerung betroffen?
Die Steigerung der Einkommen gilt für Angehörige zahlreicher verschiedener Berufe im öffentlichen Dienst – unter anderem für Frauen und Männer, die als Erzieher, Busfahrer, Angestellte von Bädern, Feuerwehrleute, Kranken- und Altenpfleger, Verwaltungsangestellte, Klärwerksmitarbeiter, Förster oder Ärzte arbeiten.