Der Mann hielt sich im April 2006 in einem Internetcafé in Kassel auf, während dessen Betreiber - mutmaßlich von den Rechtsterroristen des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU) - erschossen wurde. Er hatte ausgesagt, er sei zufällig dort gewesen, habe mit der Tat nichts zu tun und davon auch nichts mitbekommen.

Dies sei glaubwürdig, heißt es in einem Beschluss, den der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstag im NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer verlas. Das Gericht lehnte in dem Zusammenhang mehrere Beweisanträge von Nebenklägern ab.

Der Beamte war nach der Tat vorübergehend unter Mordverdacht geraten, weil er sich nach einem öffentlichen Aufruf nicht als Zeuge gemeldet, jedoch von anderen Gästen des Cafés beschrieben worden war. Im NSU-Prozess sagte er als Zeuge, er habe sich zum Chatten auf einer Flirt-Webseite in das Lokal zurückgezogen. Als er bezahlen wollte, habe er den Besitzer gesucht, aber nicht gefunden - und dann eine Münze auf den Tresen gelegt. Dass der Ermordete hinter dem Tresen auf dem Boden lag, habe er nicht bemerkt. Diese Angaben seien mit den Aussagen der anderen Zeugen vereinbar, sagte Götzl.

Die Bundesanwaltschaft ist davon überzeugt, dass die beiden mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt den Café-Betreiber erschossen haben. Tatwaffe war die «Ceska»-Pistole, die auch bei acht weiteren rassistisch motivierten Morden gegen türkisch- oder griechischstämmige Gewerbetreibende verwendet wurde. dpa