Eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes hat den Fambacher Gemeinderat dazu gezwungen, sich erneut mit der Friedhofsatzung der Gemeinde zu beschäftigen. Bisher gingen Hinterbliebene, die in Fambach oder Heßles die Asche eines Verstorbenen in einem Rasengrab bestatteten, zur Friedhofsverwaltung und wählten den passenden Gedenkstein. Entweder einen Granitstein, zu haben in drei Farbtönen, oder eine Platte aus rötlichem Sandstein. Die Gemeinde beauftragte dann einen Steinmetz und schickte den Hinterbliebenen die Rechnung.