Nach Gerichtsurteil Erfurter Dopingarzt verliert Zulassung

Während des Münchner Prozesses: Mark S. (Mitte) mit seinen Anwälten. Foto: dpa/C/hristof Stache

Drei Jahre nach der Verurteilung wird dem Thüringer Mediziner Mark S.seine Approbation entzogen. Was hat dieser Schritt des Landesverwaltungsamtes für Folgen?

 
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Drei Jahre nach seiner Verurteilung wegen Blutdopings an Sportlern hat der Erfurter Sportmediziner Mark S. seine Approbation verloren. Ein entsprechender Widerrufbescheid sei am Dienstag verschickt worden, sagte eine Sprecherin des zuständigen Landesverwaltungsamts Thüringen. S. habe die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Der Entzug der ärztlichen Zulassung gilt als besonders harte Strafe, die nur selten genutzt wird. Ohne Approbation kann S. nicht mehr als Arzt arbeiten. Die Landesärztekammer Thüringen hatte bereits 2019 ein Berufsrechtsverfahren gegen S. eingeleitet.

Das Landgericht München II. hatte S. im Januar 2021 wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz, der unerlaubten Anwendung von Dopingmethoden im Sport und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Zudem hatte er ein Berufsverbot für drei Jahre erhalten.

Die lange Dauer bis zum Widerruf der Approbation erklärte die Sprecherin des Landesverwaltungsamts unter anderem damit, dass kein Zeitdruck geherrscht habe. Das im Urteil auferlegte Berufsverbot sei noch gültig gewesen, S. habe ohnehin nicht praktizieren dürfen.

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