Meiningen Und wieder ein rätselhafter Rehriss im Revier

Jürgen Glocke

Zum zweiten Mal innerhalb eines Vierteljahres hat Jagdpächter Hans-Joachim Otto ein totgebissenes Reh in seinem Revier in Dillstädt aufgefunden. Erneut rätselt er über den Täter.

 
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Dillstädt - Im März dieses Jahres, als an einem Wanderweg in Dillstädt ein totgebissenes und angefressenes Reh entdeckt worden war, schien sich der herbeigerufene Jagdpächter Hans-Joachim Otto aus Rohr noch weitgehend sicher, dass nur ein wildernder Hund als "Täter" infrage kommen kann. Ein Luchs oder Wolf würde seine Beute nicht am Hals aufzufressen beginnen, sondern vom Hinterteil her, meinte der erfahrene Jäger.

Beim jüngsten Fall sieht dies etwas anders aus. Das Reh, das Jagdpächter Otto Ende der dritten Juni-Woche in seinem Revier auffand, weiß Fraßspuren auch an den hinteren Keulen auf. Da könnte durchaus ein Wolf am Werk gewesen sein. So richtig glauben mag der Jäger das dennoch nicht. Gäbe es Hinweise auf Isegrim in der Dillstädter Flur oder in den angrenzenden Gebieten, wüsste er das, betont Hans-Joachim Otto. Sei er doch quasi tagtäglich, meist noch bevor der Morgen graut, im Revier unterwegs.

Besondere Tragik

Dass ein Hund das Reh gejagt und gerissen hat, liege da wohl eher im Bereich des Möglichen. Leute, die mit ihren Hunden in Wald und Flur spazieren gehen, gebe es zur Genüge. Ein Hund sei, wenn er nicht angeleint ist und Wild "in der Nase" hat, schnell mal verschwunden. Was er dann treibt, entziehe sich in der Regel der Kenntnis des Halters. Aufklärung sei in den meisten Fällen schwer bis unmöglich.

Der Fall im März war von einer besonderen Tragik gezeichnet. Die damals getötete Ricke war tragend und hatte zwei Kitze in ihrem Bauch. Dadurch war das Tier möglicherweise bei der Flucht gehandicapt. So waren auf einen Schlag drei Leben auf einmal ausgelöscht worden. Jagdpächter Otto hatte damals das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Dolmar-Salzbrücke und den zuständigen Kontaktbereichsbeamten der Polizei aufgesucht, um Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Das Ordnungsamt hatte sich nicht als die richtige Adresse erwiesen, da kein Hundehalter bekannt war. Ohne Halter habe man keine Handhabe und die Angelegenheit sei ordnungsrechtlich nicht verfolgbar, hatte Sandro Steiner, Leiter des Amtes III, Bau- und Ordnungsverwaltung in der VG Dolmar-Salzbrücke, erklärt. Ermitteln könne in solchen Fällen nur die Polizei.

Anleinpflicht beachten

Jagdpächter Hans-Joachim Otto möchte alle Hundehalter ermuntern, beim Umgang mit ihrem Hund den Aspekt der Gefährdungsvermeidung - insbesondere die Beachtung der Anleinpflicht im Wald gemäß Waldgesetz - zu beachten. Nicht zuletzt: Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sind keine Kavaliersdelikte, sondern Straftaten, die mit Geld- oder auch Freiheitsstrafen geahndet werden können.

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