Suhl - Die argwöhnischen Blicke gibt es auch heute noch. Wer sich in Deutschland an einen Tisch setzt, Karten und Chips austeilt und Poker spielt, ärgert sich. Über Paragraf 284 und 285 des Strafgesetzbuchs. Bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe drohen jedem, der öffentlich Glücksspiel veranstaltet; bis zu sechs Monate Haft dem, der sich daran beteiligt. Poker zählt laut Gesetzgeber zu den illegalen Glücksspielen. Der Ruf des Kartenspiels ist hierzulande immer noch schlecht, obwohl der Sport international große Aufmerksamkeit genießt.
Lokalsport Suhl "Mit Glück hat das nichts zu tun"
Karsten Tischer 23.07.2017 - 21:57 Uhr