Achterbahn-Unfall im Legoland TÜV-Experte über Sicherheit von Fahrgeschäften

Regine Warth

Nach dem schweren Achterbahn-Unglück mit 31 Verletzten im Günzburger Vergnügungspark Legoland ermittelt die Kriminalpolizei Neu-Ulm. Ein Sicherheitsexperte vom TÜV-Verband erklärt, wie oft Fahrgeschäfte wie Achterbahnen überprüft und kontrolliert werden.

 
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Wann die Achterbahn wieder freigegeben wir, ist noch unklar Foto: dpa/Stefan Puchner

Die Ermittlungen zu der Ursache des schweren Achterbahnunfalls mit 31 Verletzten im Günzburger Vergnügungspark Legoland könnten sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Sprecher von Polizei und Staatsanwaltschaft sagten am Freitag, dass die Erstellung des Unfallgutachtens wohl einige Wochen oder gar Monate dauern werde. Erst danach gebe es Klarheit über den Grund des Unglücks.

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Zehn Kinder wurden leicht verletzt

Am Donnerstagnachmittag war ein Zug der Achterbahn „Feuerdrache“ in dem Freizeitpark auf einen vorausfahrenden Zug aufgefahren. Dabei wurden 31 Menschen verletzt – einer davon schwer. Unter den Leichtverletzten befanden sich laut Polizeiangaben auch zehn Kinder. Am Freitag wollten Beamte der Kriminalpolizei zusammen mit dem von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachter die Achterbahn begehen. „So lange ist der Betrieb untersagt“, sagte Polizeisprecher Dominic Geißler. Wann die Achterbahn wieder freigegeben werde, sei noch unklar. Die Ermittler wollten auch mit der Befragung von Zeugen beginnen. „Da steht viel Arbeit an für die Kripo Neu-Ulm.“

Die Achterbahn im Themenbereich „Land der Ritter“ bleibt gesperrt

Das Legoland nahe der Autobahn 8 wurde nach Angaben des Unternehmens am Freitag wieder normal geöffnet. Für diesen Freitag „sind leider keine Tickets verfügbar“, hieß es auf der Website. Der Themenbereich „Land der Ritter“, in dem sich die Achterbahn befindet, sei aber weiterhin gesperrt, sagte eine Sprecherin.

Es ist der insgesamt sechste Unfall innerhalb von 18 Jahren, die in Deutschland unter Verwicklung von Fahrgeschäften geschehen sind. Erst am vergangenen Samstag hatte es in Rheinland-Pfalz einen schweren Freizeitpark-Unfall gegeben, als eine 57 Jahre alte Frau aus einer fahrenden Achterbahn stürzte und an den Folgen starb. Hier dauern die Ermittlungen ebenfalls noch an.

Achterbahnen in Deutschland gelten als sehr sicher

„Grundsätzlich gelten Fahrgeschäfte, die in deutschen Freizeitparks aufgebaut sind, als sehr sicher“, sagt Maurice Shahd vom TÜV-Verband Deutschland. Ein Grund seien regelmäßige Kontrollen: So werden Achterbahnen und Co. einmal pro Jahr vor dem Saisonstart von externen Prüfern wie dem TÜV auf Sicherheitsmängel und Verschleiß überprüft.

„Als Grundlage dient ein genormter Prüfkatalog“, sagt Shahd. Unter anderem wird nach Materialermüdung oder Spuren von Rost geschaut, auch nehme man alle sicherheitsrelevanten Bauteile in Augenschein. „Zur Prüfung gehört auch eine Probefahrt, bei der gemessen wird, ob die Kräfte, die bei der Fahrt auf den Körper wirken, auszuhalten sind“, sagt TÜV-Experte Shahd. Falls gesundheitliche Bedenken bestehen, können die Prüfer einen medizinischen Gutachter hinzuziehen. Wird bei der Prüfung ein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt, muss der Betreiber diesen vor der Aufnahme des Betriebs abstellen.

Gewisses Risiko trotz engmaschiger Kontrollen

Doch nicht nur externe Prüfer sind für die Sicherheit der Fahrgeschäfte verantwortlich: Auch der Betreiber selbst muss tägliche Checks vornehmen. „Letztlich sollte bei jeder Fahrt vom Personal kontrolliert werden, ob die Rückhaltesysteme wie Gurte der Bügel vorschriftsgemäß angelegt sind“, sagt Shahd.

Trotz der engmaschigen Kontrollen bleibe ein gewisses Restrisiko bestehen, denn die Fahrgeschäfte sind enormen Beanspruchungen ausgesetzt. Ob auch klimatische Faktoren wie die lang anhaltende Hitze der vergangenen Wochen dazu geführt haben könnte, dass es etwa zu einer Materialermüdung gekommen sei, ist nach Meinung des TÜV-Sprechers Shahd reine Spekulation: „Die Anlagen stehen ja nicht nur in Deutschland, sondern auch in Südeuropa, wo es mitunter noch heißer ist.“

So fahren Besucher sicher bei Achterbahn und Karussell

Kinder
Für Achterbahnen & Co gelten klare Vorgaben zu Alter und Körpergröße. Kinder dürfen viele Fahrgeschäfte in Begleitung eines Erwachsenen benutzen. Bei schnellen Anlagen wie Karussells sollten sich Kinder aufgrund der auftretenden Fliehkräfte auf den inneren Sitzen platzieren.

Gesundheit
Nicht nach starkem Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholkonsum ins Fahrgeschäft einsteigen. Schwangere sollten solche meiden, bei denen starke Kräfte auf die Mitfahrerinnen einwirken. red