Gestrichen wurden:
– Das Einreiseverbot für touristische Tagesausflüge, das heißt auch aus anderen Landkreisen können Menschen wieder zum Zwecke der sportlichen Bestätigung in den Landkreis einreisen. Es gelten allerdings weiterhin die strengen Kontaktbeschränkungen der Verordnung des Freistaates. Demnach sollen Kontakte auf maximal eine nicht im Haushalt lebende Person oder auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands beschränkt werden.
– Die generelle Maskenpflicht in der Zone der Innenstadt von Hildburghausen, allerdings gilt die Pflicht zum Tragen der qualifizierten Gesichtsmaske (mindestens FFP2-Maske oder OP-Maske) nach der Landesverordnung in allen Bereichen von Geschäften, Dienstleistungen und Angeboten mit Publikumsverkehr. Hierunter fallen neben Einzelhandelsgeschäften auch Gaststätten und Imbissangebote beim Abholen von Speisen oder bei Inanspruchnahme des öffentlichen Personennahverkehrs. Beispielsweise auch auf Parkplätzen gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung entsprechend der Landesverordnung weiter.
– Die Schließung der Angebote der Jugendarbeit, das bedeutet, dass Jugendclubs ab Montag 22. Februar, wieder geöffnet werden können, aber nur, wenn sie betreut werden, etwa von einem Sozialarbeiter.
Weiterhin gelten:
– Verschärfende Regelungen hinsichtlich der Teilnehmerhöchstzahlen bei politischen Versammlungen und Gottesdiensten, während Trauerfeiern und Eheschließungen entsprechend der Landesverordnung mit nunmehr 25 Personen durchgeführt werden dürfen.
– Der notwendige Nachweis des Befreiungsgrundes unmittelbar vor Ort mit ärztlichem Attest bei einer Befreiung von der Maskenpflicht aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen gegenüber den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes beziehungsweise der Polizei.