Landkreis Hildburghausen Es bleibt dabei: Grundschulen und Kitas öffnen mit Stufe Gelb

 Foto: dpa-Zentralbild

Der Landkreis hebt in seiner neuen Allgemeinverfügung in der Corona-Pandemie das Einreiseverbot für touristische Tagesausflügler und die generelle Maskenpflicht in Hildburghausens Innenstadt auf. Schulen und Kitas öffnen am Montag im eingeschränkten Regelbetrieb.

 
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Hildburghausen - Am Freitag um 13.30 Uhr hat der Landkreis Hildburghausen seine neue Allgemeinverfügung mit Wirkung ab dem heutigen Samstag veröffentlicht, mit deren Maßnahmen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus bekämpft werden soll. Eine gesonderte Regelung zu Grundschulen und Kindertagesstätten, die laut Landesverfügung ab Montag in den eingeschränkten Regelbetrieb, Stufe Gelb, übergehen sollen, ist darin trotz einer entsprechenden Empfehlung aus dem Thüringer Bildungsministerium vom Donnerstag nicht zu finden.

„Wir wollten auch in Absprache mit den angrenzenden Landkreisen ganz bewusst keine Einzelregelung treffen, sondern uns der Regelung des Landes anschließen“, sagte der stellvertretende Landrat Dirk Lindner auf Anfrage unserer Redaktion. „Wir haben einen Punkt erreicht, an dem es dringend notwendig ist, Kinder und Jugendliche wieder im Präsenzunterricht zu beschulen und die Eltern zu entlasten.“ Eine Entscheidung wie diese sei allerdings „immer auch mit Bauchschmerzen verbunden“, angesichts einer Sieben-Tage-Inzidenz, die sich seit Tagen im Bereich um die 170 eingepegelt hat und nicht weiter sinkt. „Auch aufgrund der Mutation des Virus sind wir stets in Sorge“, sagte Lindner.

Den stellvertretenden Landrat erreichte denn etwa zwei Stunden später eine neue, gemeinsame Mitteilung von Bildungs- und Sozialministerium, in der zu lesen ist, dass Kindertageseinrichtungen und Schulen einschließlich der Horte und Internate über den 22. Februar hinaus geschlossen bleiben müssen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz am 19. Februar, dem gestrigen Freitag, bei 200 Neuinfektionen oder darüber liegt. Für einen Wert zwischen 150 und 200 sollen nach Aufforderung des Ministeriums diese Maßnahmen getroffen werden.

In der Kürze der Zeit werde der Landkreis Hildburghausen dieser Aufforderung jedoch nicht entsprechen, sagte Dirk Lindner am Freitagabend auf nochmalige Nachfrage unserer Redaktion und kritisierte die Arbeitsweise der Ministerien. „Beim besten Willen, so funktioniert das nicht. Eineinhalb Wochen lang planen wir mit der Öffnung. Eltern, Schüler, Lehrer, die Träger der Bildungseinrichtungen und die Bürgermeister haben sich darauf eingestellt und innerhalb von ein paar Stunden sollen wir dann plötzlich das Gegenteil umsetzen.“ Für Montag der kommenden Woche kündigte Lindner Gespräche zu diesem Thema mit den Bürgermeistern sowie Vertretern von Schulen und Kindertagesstätten zum weiteren Verfahren an.

In seiner neuen Allgemeinverfügung hebt der Landkreis das Einreiseverbot für touristische Tagesausflügler und die generelle Maskenpflicht in Hildburghausens Innenstadt auf. „Die in der neuen Allgemeinverfügung getroffenen Regelungen entsprechen inhaltlich im Wesentlichen der Regelung der bis heute gültigen Allgemeinverfügung“, sagte Beatrice Beck, die Leiterin des Rechtsamtes des Landkreises. „Es sind aber wesentliche Verfügungen gestrichen worden.“

Gestrichen wurden:

– Das Einreiseverbot für touristische Tagesausflüge, das heißt auch aus anderen Landkreisen können Menschen wieder zum Zwecke der sportlichen Bestätigung in den Landkreis einreisen. Es gelten allerdings weiterhin die strengen Kontaktbeschränkungen der Verordnung des Freistaates. Demnach sollen Kontakte auf maximal eine nicht im Haushalt lebende Person oder auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands beschränkt werden.

– Die generelle Maskenpflicht in der Zone der Innenstadt von Hildburghausen, allerdings gilt die Pflicht zum Tragen der qualifizierten Gesichtsmaske (mindestens FFP2-Maske oder OP-Maske) nach der Landesverordnung in allen Bereichen von Geschäften, Dienstleistungen und Angeboten mit Publikumsverkehr. Hierunter fallen neben Einzelhandelsgeschäften auch Gaststätten und Imbissangebote beim Abholen von Speisen oder bei Inanspruchnahme des öffentlichen Personennahverkehrs. Beispielsweise auch auf Parkplätzen gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung entsprechend der Landesverordnung weiter.

– Die Schließung der Angebote der Jugendarbeit, das bedeutet, dass Jugendclubs ab Montag 22. Februar, wieder geöffnet werden können, aber nur, wenn sie betreut werden, etwa von einem Sozialarbeiter.

Weiterhin gelten:

– Verschärfende Regelungen hinsichtlich der Teilnehmerhöchstzahlen bei politischen Versammlungen und Gottesdiensten, während Trauerfeiern und Eheschließungen entsprechend der Landesverordnung mit nunmehr 25 Personen durchgeführt werden dürfen.

– Der notwendige Nachweis des Befreiungsgrundes unmittelbar vor Ort mit ärztlichem Attest bei einer Befreiung von der Maskenpflicht aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen gegenüber den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes beziehungsweise der Polizei.

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