Landgericht Ingolstadt Klage gegen Gendersprache-Leitfaden bei Audi abgewiesen

red/

Von „Mitarbeiter_Innen“ darf bei Audi auch künftig die Rede sein. Ein Mitarbeiter klagte gegen einen Gendersprache-Leitfaden. Nun wurde die Klage abgewiesen. Die Details zu der Entscheidung in Ingolstadt.

Bei Audi darf auch künftig von „Mitarbeiter_innen“ die Rede sein (Symbolbild). Foto: IMAGO/Silas Stein/IMAGO/Silas Stein

Das Landgericht Ingolstadt hat eine Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG abgewiesen. Ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hatte den Ingolstädter Autohersteller auf Unterlassung verklagt. Er hatte sich daran gestört, dass die Audi-Mitarbeiter in der Kommunikation mit ihm wegen des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich („Mitarbeiter_innen“) nutzen.

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Wie die Zivilkammer am Freitag entschied, gibt es keinen Unterlassungsanspruch des Klägers. Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand betonte, dass der VW-Mitarbeiter nicht zur aktiven Nutzung des Leitfadens verpflichtet sei, weil dieser sich nur an Audi-Beschäftigte richte. Der Kläger kündigte an, das Urteil nun mit seinen Anwälten prüfen zu wollen. „Dass es weitere Schritte gibt, schließe ich explizit nicht aus“, sagte er zu möglichen Rechtsmitteln.