Ein Volkswagen-Mitarbeiter wehrt sich vor Gericht gegen die Gendersprache bei der Konzerntochter Audi. Vor dem Landgericht Ingolstadt zitierte der Kläger am Dienstag aus Arbeitsanweisungen von Audi an ihn mit Formulierungen wie: „Der_die BSM-Expertin ist qualifizierte_r Fachexpert_in“. Der Vorsitzende Richter schlug zur gütlichen Einigung vor, den Kläger künftig in herkömmlicher Sprache anzuschreiben. Die Audi-Anwälte lehnten dies aber als nicht praktikabel und nicht handhabbar ab.