Hof - In der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung dementiert Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich Meldungen, wonach die Union vor dem Hintergrund des NSA-Skandals von der Vorratsdatenspeicherung abgerückt sei und deshalb diesen Begriff in ihrem Wahlprogramm nicht mehr verwende. "Meine Haltung hierzu ist unverändert und findet sich 1:1 im Wahlprogramm", betonte Friedrich am Freitag in einem Gespräch mit der Frankenpost. Den Ausdruck "Mindestspeicherfrist" verwende sein Ministerium schon seit 2011, sagte Friedrich. Er gebe auch besser wieder, um was es eigentlich gehe. Schließlich wolle nicht die Bundesregierung Daten speichern, sondern die Telekommunikationsunternehmen verpflichten, sie für ein halbes Jahr bereitzuhalten. Unverändert sei die Bundesregierung auch in der Pflicht, eine EU-Richtlinie über diese Speicherung in deutsches Recht umzusetzen. Das Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof habe bereits begonnen.