Kurzarbeitergeld Gewerkschaft fordert mindestens 1200 Euro

Jens Löbel. Foto: privat

Im Gastgewerbe sind die Einkommen schon in normalen Zeiten nicht sehr hoch. Nun sind viele Beschäftigte von Kurzarbeit betroffen. Gewerkschaften fordern daher ein Mindest-Kurzarbeitergeld.

 
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Suhl - Angesichts weiterhin geschlossener Restaurants, Cafés und Hotels in Südthüringen macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf die wachsende Notlage der Beschäftigten aufmerksam. Sie fordert ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1200 Euro im Monat, um vor allem die Notlage von Beschäftigten mit geringeren Einkommen abzufedern.

Die NGG geht davon aus, dass die Kurzarbeit aktuell erneut die Ausmaße des Lockdowns vom Frühjahr vergangenen Jahres angenommen hat. Damals meldeten allein im Kreis Schmalkalden-Meiningen 177 gastgewerbliche Betriebe Kurzarbeit an. Das waren 73 Prozent aller Betriebe. Die Zahl der Köchinnen, Kellner und Hotelfachleute in Kurzarbeit stieg im April 2020 auf 746.

Im Landkreis Hildburghausen meldeten 74 gastgewerbliche Kurzarbeit an – das sind 69 Prozent aller Betriebe der Branche im Landkreis. Die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit lag im April vergangenen Jahres bei 269.

Ganz ähnlich auch das Bild im Landkreis Sonneberg: Dort meldeten 65 Betriebe aus dem Gastgewerbe Kurzarbeit an. Das entspricht 67 Prozent aller Betriebe der Branche im Landkreis. 239 Beschäftigte waren in Kurzarbeit.

Im Ilm-Kreis mussten 74 Prozent der Gastronomie-Betriebe Kurzarbeit beantragen. 146 Unternehmen. Betroffen waren 615 Beschäftigte. Auch in Suhl meldeten vergangenes Frühjahr 57 Betreibe der Gastronomie Kurzarbeit für ihre Beschäftigten an. Das waren 68 Prozent der Betriebe der Branche in der Stadt. 377 Mitarbeiter waren daraufhin auf Kurzarbeitergeld angewiesen.

Allein in Südthüringen waren also mehr als 2300 Beschäftigte aus dem Gastgewerbe von Kurzarbeit betroffen. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit hervor. Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller Beschäftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft lag die Quote bei lediglich 7,8 Prozent.

„Im Unterschied zu anderen Branchen dauert der derzeitige Lockdown für die Gastronomie und Hotellerie immerhin schon seit Anfang November. Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen. Ihre letzten Reserven sind längst aufgebraucht“, warnte Jens Löbel, Geschäftsführer der NGG-Region Thüringen. „Wegen ohnehin niedriger Löhne und fehlender Trinkgelder spitzt sich die Lage der Beschäftigten dramatisch zu. Ohne schnelle und unbürokratische Hilfe drohen den Menschen existenzielle Probleme“, so Löbel.

Zusammen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Verdi habe die NGG deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Koalitionsspitzen in einem offenen Brief aufgefordert, ein branchenübergreifendes Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1200 Euro pro Monat einzuführen. Am 11. Februar debattiert auch der Deutsche Bundestag über das Thema.

„Wenn die Politik Unternehmen mit enormen Steuermitteln unterstützt, um eine Pleitewelle zu verhindern, dann muss auch genug Geld für die da sein, die jetzt jeden Cent zweimal umdrehen müssen“, sagte Löbel. Gerade in kleineren Pensionen und Gaststätten in der Region verdienten viele Beschäftigte kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Eine Kellnerin, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, kommt im ersten Bezugsmonat auf nur 728 Euro Kurzarbeitergeld, hat die Gewerkschaft errechnet. Selbst nach der Erhöhung auf 80 Prozent des Einkommens, wie sie nach sieben Monaten Kurzarbeit greift, bleiben nur 971 Euro im Monat.

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