Neue Corona-Regeln in Thüringen Keine Weihnachtsmärkte, Clubs dicht, Sperrstunde

, aktualisiert am 23.11.2021 - 14:01 Uhr

Keine Weihnachtsmärkte und Kontakt- sowie Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte: Die Thüringer Landesregierung verhängt über das Land einen Teil-Lockdown. Die einzelnen Maßnahmen sollen bereits im Laufe des Mittwoch in Kraft treten.

 
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Erfurt - Im Kampf gegen die Corona-Pandemie sieht sich nun auch die Thüringer Landesregierung gezwungen, einen Teil-Lockdown für den Freistaat zu verhängen. Er trifft vor allem Menschen, die nicht gegen Covid-19 geimpft sind, tangiert aber auch Geimpfte und Genesene. Nach Angaben von Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) werden die Lockdown-Maßnahmen im Laufe des Mittwoch in Kraft treten. Ab welcher Uhrzeit genau hänge aus formalen Gründen davon ab, wie lange der Landtag am Mittwoch über die weiteren Maßnahmen debattieren werde, erklärte Werner am Dienstag in Erfurt nach einer Sitzung des Kabinetts der Landesregierung, auf der der Teil-Lockdown beschlossen wurde.

Werner sagte, in den nächsten zehn Tagen würden etwa 20 bis 30 Corona-Patienten aus Thüringen in andere Krankenhäuser in anderen Bundesländern verlegt werden müssen, weil die Kapazitäten der Kliniken im Freistaat erschöpft seien. Auf die entsprechende Hilfe durch andere Bundesländer könne man aber nur setzen, wenn Thüringen auch selbst alles in seiner Macht stehende tue, um die vierte Coronawelle zu brechen. Deshalb sei der Teil-Lockdown nötig. Damit werde ein „Notschutzschalter“ umgelegt, sagte Werner.

Die von der Landesregierung beschlossenen Coronabeschränkungen sehen unter anderem vor, dass Ungeimpfte sich nur noch mit den Mitgliedern des eigenen Hausstandes sowie mit zwei anderen Ungeimpften eines anderen Hausstandes treffen dürfen. Bei der entsprechenden Zählung sollen Geimpfte und Genesene nach Angaben Werners ebenso nicht mitgerechnet werden wie Kinder im Alter von unter zwölf Jahren. Außerdem gilt für Ungeimpfte künftig eine Ausgangssperre. Sie dürfen ihre Wohnungen oder Häuser zwischen 22 und 5 Uhr nur noch aus einem wichtigen Grund verlassen, etwa um zur Arbeit zu gehen oder wegen eines medizinischen Notfalls.

Gleichzeitig dürfen der Anordnung nach keine Weihnachtsmärkte, Kongresse oder Messen mehr stattfinden. Sowohl im Freizeit- als auch im Vereinssport gilt innerhalb geschlossener Räume künftig 2Gplus, das heißt an den entsprechenden Trainings darf nur noch teilnehmen, wer geimpft oder genesen ist und zusätzlich ein aktuelles negatives Coronatestergebnis vorweisen kann.

Unter anderem Schwimmbäder, Indoorspielplätze, Saunen, Dicotheken und Bars werden komplett geschlossen.

Formal muss der Thüringer Landtag einzelnen der angeordneten Maßnahmen am Mittwoch noch zustimmen beziehungsweise der Landesregierung die Ermächtigung erteilen, diese Maßnahmen anzuordnen. Die entsprechende Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten gilt aber als sicher.

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