Arnstadt / Görbitzhausen - Ob Fett, Zucker oder Analogkäse - künftig steht auf der Verpackung genau drauf, was wirklich drin ist. So zumindest die Theorie. Die neuen EU-Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln werden von 2014 an Pflicht für die Hersteller. Das bedeutet, dass auf den Produktverpackungen detaillierte Angaben zum Nährwertgehalt gemacht werden müssen. Mögliche Allergene, die das Produkt enthält, sollen zudem gesondert ausgewiesen werden. Die Angaben müssen dabei für den Verbraucher leserlich gestaltet werden - eine Schrift von mindestens 1,2 Millimetern Größe ist Pflicht.