Ilmenau - Wer trägt die Schuld an Straftaten, die begangen werden, auch weil Menschen durch die Gesellschaft mit krank und zum Straftäter werden - etwa, weil sie durch Arbeitslosigkeit mit ihrem Leben nicht mehr zurecht kommen, den Halt verlieren und in bestimmten Situationen dann unkontrolliert Grenzen überschreiten? Eine solche Frage stellt sich vor Gesetz in der Regel nicht, denn im Falle von Krankheiten greift allenfalls die Fragestellung der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit - die Gesellschaft als solche ist juristisch als Täter oder Mittäter nicht greifbar. Doch bis zur Anerkennung einer verminderten Schuldfähigkeit ist es oft ein weiter Weg. Offen bleibt damit mindestens eine ungeklärte philosophische Fragestellung.