Kerstin Köhler ist 50 Jahre alt und muss wegen chronischer Erkrankungen regelmäßig zum Arzt. Die Schwester im Wartezimmer fragt beim Besuch natürlich nach der Versichertenkarte. Die hat Kerstin Köhler immer im Portemonnaie, sogar in doppelter Ausführung: Ihre neue Gesundheitskarte, deren Einführung mit der Gesundheitsreform vor zehn Jahren beschlossen wurde, besitzt sie schon seit Beginn des vergangenen Jahres. Gültig bis 1215, also bis zum 31. Dezember kommenden Jahres, steht auf dem "alten" Kärtchen, von dem viele meinen, es sei nicht mehr zu gebrauchen. Schließlich hatten die Krankenkassen schon seit 2011 Schreiben an die Versicherten geschickt und darin um ein Passbild für die neue Karte gebeten. Können Patienten, die alte und neue Chipkarte besitzen, beide nutzen? Nein, heißt es auf Nachfrage von Freies Wort bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Hat jemand schon eine neue Karte, dann gilt die alte nicht mehr. Aber: Hat ein Patient noch keine neue Karte von seiner Versicherung zugesendet bekommen, kann er die alte noch nutzen. Und zwar so lange, wie diese laut Aufdruck gültig ist. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung haben etwa 95 Prozent der Patienten schon die neue Karte mit Passbild.