Ilmenau - Wo ein blaues Schild mit weißen Radfahrer steht, gilt Benutzungspflicht: Radler müssen hier den Radweg (meist als kombinierter Rad- und Fußweg angelegt) nutzen. Wer dagegen auf der Straße fährt, tut das auf eigene Gefahr und ist bei einem Unfall selbst schuld.