Stützerbach - Die Vermieterin hatte in einer englischsprachigen E-Mail erhalten. Der Absender wollte die Unterkunft für ein halbes Jahr mieten. Sie wurde gebeten, ein Angebot zu übersenden. Nachdem das abgegeben war, wurde die Frau aufgefordert, ihre persönlichen Daten für die Ausstellung eines Schecks zur Vorabzahlung zu senden. Eine Vorabzahlung hatte die Vermieterin jedoch gar nicht verlangt. Sie witterte den Betrug und ging nicht weiter auf die E-Mail ein. Kurz darauf erreichte die Vermieterin eine weitere E-Mail, nur mit einem anderem Absender und einem anderen Zeitraum. Die Frau hatte die Betrugsmasche erkannt und antwortete nicht auf die E-Mail. Somit entstand ihr laut Polizei auch kein Schaden.