Ilmenau - Unfallflüchter haben vor Gericht meist schlechte Karten, selbst mit Verteidiger. Ausflüchte, Ausreden oder erwartete Sonderrechte für spezielle Berufsgruppen oder vermeintlich spezifische Ausnahme-Situationen fallen durch; Unfallflucht bleibt vor Gesetz Unfallflucht.

Das musste jetzt auch ein junger Mann erfahren, der von Ilmenaus Amtsgericht wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt wurde. Der angerichtete Fremdschaden war vergleichsweise gering, doch es zählte das Einwirken auf das Delikt an sich bei einem jungen Menschen, der künftig weiter als Fahrer am Straßenverkehr teilnehmen will.