Schönbrunn - Auf der Tagesordnung des Gemeinderats im Schleusegrund stand jüngst auch die Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung. Bürgermeister Heiko Schilling erklärte, dass die Gemeinde von der Kommunalaufsicht aufgefordert worden sei, die Satzung anzupassen. Privilegierte Beiträge - also solche, die den Bürgern einen geringeren Anteil an den Kosten abfordern - dürfe die Gemeinde nur erheben, wenn sie unter andrem in den vergangenen drei Jahren keine Zuweisungen vom Freistaat erhalten habe. So steht es im Thüringer Gesetz über die Straßenausbaubeiträge. "Da wir in der fraglichen Zeit in der Haushaltssicherung gewesen sind, wurden wir dazu angehalten, den Einnahmenanteil zu verbessern. Es wurde vorgeschlagen, dass wir die Beiträge wieder auf das Niveau von 2003 anheben", erklärte Heiko Schilling.