Nahetal-Waldau - Die Umsetzung des Hochwasserschutzkonzepts an der Nahe obliegt der Gemeinde Nahetal-Waldau und der Stadt Schleusingen. Die sind für das Gewässer zweiter Ordnung unterhaltungspflichtig. Katrin Holland-Moritz vom Zweckverband Kommunale Gewässerunterhaltung Südthüringen (KGUS) und der Werkleiter des Wasser- und Abwasser Verbandes Hildburghausen, Henry Feigenspan, sprachen jetzt vor dem Gemeinderat Klartext. "Dabei ist es vollkommen unerheblich, welche Flächen das betrifft", erklärte Katrin Holland-Moritz weiter. "Bei Benutzung von privaten Grundstücken sind mit den Eigentümern Regelungen zu treffen und diese zu entschädigen. Und auch das Genehmigungsverfahren ist Sache der Gemeinde."
Hildburghausen Für Hochwasserschutz an der Nahe blutet die Gemeinde aus
Von Karin Schlütter 10.10.2016 - 00:00 Uhr