Nahetal-Waldau - Die Umsetzung des Hochwasserschutzkonzepts an der Nahe obliegt der Gemeinde Nahetal-Waldau und der Stadt Schleusingen. Die sind für das Gewässer zweiter Ordnung unterhaltungspflichtig. Katrin Holland-Moritz vom Zweckverband Kommunale Gewässerunterhaltung Südthüringen (KGUS) und der Werkleiter des Wasser- und Abwasser Verbandes Hildburghausen, Henry Feigenspan, sprachen jetzt vor dem Gemeinderat Klartext. "Dabei ist es vollkommen unerheblich, welche Flächen das betrifft", erklärte Katrin Holland-Moritz weiter. "Bei Benutzung von privaten Grundstücken sind mit den Eigentümern Regelungen zu treffen und diese zu entschädigen. Und auch das Genehmigungsverfahren ist Sache der Gemeinde."