Heizungs-Gesetz Enorme Unsicherheit bei Endverbrauchern

Beate Meißner. Foto: privat

Der neue Entwurf zum Heizungs-Gesetz wirft weitere Fragen auf. Auch wenn die Verabschiedung des Regelwerks über den Sommer aus dem Rennen ist, werden dessen Anforderungen – Fernwärmesysteme, kommunale Wärmeplanung und Preisstabilität – die Menschen auch in Südthüringen weiter umtreiben.

 
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Der Redebedarf war hoch beim Meinungsaustausch zu dem die CDU-Landtagsabgeordnete Beate Meißner Heizungsfirmen ihres Wahlkreises eingeladen hatte. Hier kamen Politik und Unternehmen im direkten Gespräch in eine rege Diskussion über das sogenannte Heizungsgesetz, Fachkräftemangel und Bürokratie.

Selten war ein Gesetz so umstritten, wie das Heizungsgesetz der Ampelregierung, und selten gab es so viel Verunsicherung in der der Bevölkerung. Erst am Montag wurde der aktualisierte Gesetzentwurf in Berlin vorgelegt, der schon am Freitag verabschiedet werden soll. Es kam anders. Entsprechend wurde die Runde von Meißner wenig später von den den aktuellen Gegebenheiten überholt. Zwar war (Freies wort berichtete) für den 7. Juli zunächst die zweite und dritte Lesung in Berlin angesetzt. Doch gab am 5. Juli das Bundesverfassungsgericht einem Eilantrag von Thomas Heilmann, einem Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes statt und gab dem Bundestag auf, die zweite und dritte Lesung nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchzuführen.

Doch warum die Eile, fragte Meißner einige Tage vor dem Urteil? Sollte ein Gesetz, welches so weitreichende Folgen für die Bevölkerung hat und das die Industrie und die Handwerker umsetzen müssen, nicht mit etwas mehr Bedacht und Sachverstand verabschiedet werden.

„Auch wenn ich nicht darüber zu entscheiden habe, interessiert mich doch die Meinung der Fachfirmen vor Ort zum Gebäudeenergiegesetz. Gerade bei uns im ländlichen Raum, wo viele Häuser noch nicht entsprechend saniert sind, haben viele Menschen Angst, dass sich der Zwangsaustausch zur gigantischen Kostenfalle entwickelt“, so die Abgeordnete.

Alle Anwesenden waren sich einig, dass eine enorme Unsicherheit bei den Endverbrauchern besteht. Einerseits möchten die Menschen im Landkreis funktionsfähige Heizungen vor lauter Verunsicherung am besten gleich ersetzen aber andererseits hat man auf Grund fehlender finanzieller Mittel große Existenzängste. Dabei geht es nicht nur um die Frage, sich das in die Jahre gekommene Häuschen auf die alten Tage überhaupt noch leisten zu können, sondern auch darum, was das Eigenheim zukünftig noch wert ist, wenn keine Umrüstung möglich ist.

Aber auch die Firmen selber stehen aktuell vor großen Herausforderungen. Abgesehen davon, dass eine fest planbare Kalkulation seit langem kaum noch machbar ist, stellen nach wie vor nicht lieferbare Bauteile ein hohes Problem dar. Natürlich gebe es auch durch das Tagesgeschäft eine sehr gute Auftragslage, aber man spüre immer mehr eine nachvollziehbare Dünnhäutigkeit bei den Kunden.

Der nun vorgelegte Gesetzentwurf werfe wiederum neue Fragen auf, die die Runde beleuchtete. Wer soll die im Gesetz geforderte Energieberatung vor Ort leisten? Wie sieht die kommunale Wärmeplanung in den einzelnen Gemeinden aus? Wer bezahlt die Kosten für zu schaffenden Fernwärmesysteme der Kommunen oder wird auch hier der Endverbraucher mit zur Kasse gebeten? Bleibt der Strompreis stabil, hat man überhaupt so viel Strom zur Verfügung?

Fragen über Fragen, auf die man keine Antwort weiß. „Dieses Gesetz ist durch Nachbesserungen nicht zu retten“, resümierte Meißner am Ende des Austausches. So verfestigte sich die Erkenntnis, dass man ein solches Gesetz nicht brauche. Bei Neubauten werde da, wo es möglich ist, schon auf Grund der niedrigeren laufenden Kosten auf Wärmepumpen und erneuerbare Energien gesetzt. Durch Anreize und Förderungen, regelt der Markt alles Übrige von selbst.

Weitere Themen waren der Fachkräftemangel im Handwerk, fehlende Sprachkurse, die Bürokratie und vieles mehr. Die Sonneberger Landtagsabgeordnete versicherte darüber auch zukünftig mit den Betroffenen vor Ort im Austausch bleiben zu wollen.

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