Kreis Haßberge - Die erste Frage in den Wirtshäusern, Restaurants und Cafés lautet derzeit nicht mehr: "Was darf ich Ihnen bringen?" - sondern: "Könnten Sie hier bitte Namen und Anschrift eintragen?" Das Fragezeichen ist dabei allerdings nur eine Sache der Höflichkeit. Die Bayerische Staatsregierung, wie auch die anderen Bundesländer, verlangen das Führen einer "Gästeliste", um im Falle eines nachträglich identifizierten Covid-19-Falles unter den Gästen oder dem Personal eine Kontaktermittlung zu ermöglichen.