Haßfurt - Nach dem am 1. September in Kraft getretenen 3. Waffenrechtsänderungsgesetz dürfen Jäger künftig Nachtsichtgeräte auch als Aufsatz an ihren Gewehren anbringen. Obwohl das Bundesjagdgesetz eben solches verbietet, können Waidmänner und -frauen Einzelgenehmigungen für die Nutzung der Geräte beantragen. Ein Aufwand, den man sich im Kreis Haßberge ab jetzt spart. Der Kreistag verabschiedete Anfang der Woche eine Erlaubnis für die Jagd mit den Hilfsgeräten per Allgemeinverfügung mit drei Gegenstimmen.