Hassberge Alkoholsünderin erhält Geldstrafe

Martin Schweiger
Alkoholsünderin erhält Geldstrafe Quelle: Unbekannt

Ein aufmerksamer Nachbar rief die Polizei, als die 67-Jährige ohne Führerschein und betrunken in ihr Auto stieg und wegfuhr. Vor Gericht zeigt sie sich einsichtig.

 
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Haßfurt - Fünfmal wurde eine 67-jährige Rentnerin aus dem Maintal im vergangenen Jahr von der Polizei erwischt, als sie betrunken und ohne Führerschein Auto fuhr. Mehr als zwei Promille Alkohol hatte sie bei jeweils allen Fahrten intus. Für die ersten vier Straftaten erhielt sie bereits eine Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro. Die fünfte Trunkenheitsfahrt kostet sie weitere 3000 Euro. Dazu verurteilte sie das Amtsgericht am Mittwoch.

Am 19. November letzten Jahres fuhr die Angeklagte, so die Staatsanwaltschaft, um 8 Uhr morgens von ihrem Haus aus rund eineinhalb Kilometer zu einem Einkaufsmarkt in Haßfurt - mit später festgestellten 2,2 Promille Alkohol im Blut. Als sie ihren Einkauf beendet hatte und wieder daheim war, klingelte schon die Polizei an der Haustür. Die Beamten nahmen deutliche Zeichen für Alkoholkonsum bei der Rentnerin wahr und fuhren sie ins Krankenhaus zur Blutentnahme, wo der hohe Alkoholwert festgestellt wurde.

Zu "verdanken" hatte die Frau den Besuch der Ordnungshüter ihrem Nachbarn, der sie am Morgen dabei beobachtet hatte, als sie mit ihrem Auto wegfuhr und daraufhin den Notruf wählte. Dass seine Nachbarin keinen Führerschein hatte, wusste er. "Das stand ja auch in der Zeitung", sagte er als Zeuge vor Gericht. Er habe bereits des Öfteren einen Rettungswagen rufen müssen wegen des Alkoholkonsums seiner Nachbarin. Ihr Auto habe er auf dem Parkplatz des Einkaufsmarkts gesehen, als er zur Arbeit gefahren sei. Die Angeklagte bedauerte auf der Anklagebank den Vorfall. "Ich schäme mich, kann mich aber an nichts mehr erinnern", gab sie zu Protokoll.

Der ermittelnde Polizeibeamte sagte im Zeugenstand, dass der Motor des Autos der Angeklagten damals noch warm gewesen sei. Die 67-Jährige habe zugegeben, zum Einkaufen gefahren zu sein. Zuvor habe sie Wein getrunken. Das Gespräch sei "strukturiert" verlaufen, trotz der hohen Alkoholisierung der Angeklagten. Einen Führerschein konnte sie damals nicht vorzeigen. Der war schon nach der ersten Trunkenheitsfahrt weg.

Als Grund für ihre Trunksucht nannte die ledige Angeklagte Einsamkeit. Nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben zum Jahresende 2015 habe sie mit dem Trinken begonnen. Seit Beginn dieses Jahres habe sie mit dem Trinken aufgehört und besuche regelmäßig die Suchtberatungsstelle der Caritas. Dies hielt ihr der Vertreter der Staatsanwaltschaft zugute. Zulasten gehe jedoch der hohe Alkoholwert weit jenseits der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille.

Der Anklagevertreter forderte neben einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 50 Euro eine Fahrsperre von 14 Monaten. Die Angeklagte stellte keinen Antrag. Die Vorsitzende übernahm in ihrem Urteil die Forderung der Anklage, verminderte aber die Fahrsperre um zwei Monate. Die Richterin nahm der Angeklagten ab, dass sie keinen Alkohol mehr trinkt. "Ich wünsche Sie hier nicht mehr zu sehen. Verkaufen Sie am besten ihr Auto", gab sie der Verurteilten mit auf den Weg.

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