Mit einer Ausgangssperre in der Nacht, Ladenschließungen und einer Notbetreuung an Schulen und Kitas geht Thüringen ab Mittwoch in den harten Lockdown. Eine entsprechende neue Verordnung haben Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner und Bildungsminister Helmut Holter (beide Linke) am Montag unterzeichnet. Diese gilt ab diesem Mittwoch – voraussichtlich bis zum 10. Januar. Allerdings stehen die Entscheidungen unter dem sogenannten Parlamentsvorbehalt. Sprich: Der Landtag hat ein Wörtchen mitzureden. Dazu kommt an diesem Dienstag der Gesundheitsausschuss zu einer Sondersitzung zusammen. Es zeichnete sich aber eine weitestgehende Zustimmung im Landtag ab. Insbesondere betrifft das die Lockerung über die  Weihnachtsfeiertage – der  Möglichkeit, vier Gäste aus dem  engsten Familienkreis zu treffen. Veränderungen in Details sind allerdings nicht völlig ausgeschlossen.

Weihnachten und Silvester: Ausgangssperre geändert

Unter anderem Lebensmittelläden, Supermärkte, Bäckereien und Fleischereien sollen aber geöffnet bleiben. Strenge Beschränkungen sind weiterhin bei sozialen Kontakten von Menschen vorgesehen. Thüringer Haushalte sollen sich mit nicht mehr als einem weiteren Haushalt treffen dürfen, wobei dabei auch nicht mehr als insgesamt fünf Menschen zusammenkommen dürfen. Nachts wird es nach der Verordnung im Freistaat eine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr geben. Für die Weihnachtsfeiertage sehen die Maßnahmen bei der Ausgangssperre und den Kontaktbeschränkungen Lockerungen vor. Demnach gibt es vom 24. bis 26. Dezember gar keine Ausgangssperren. Zudem dürfen sich Menschen eines Haushaltes an Heiligabend sowie am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag mit vier engen Familienangehörigen aus weiteren Haushalten treffen.

Als Beispiele für den engsten Familienkreis sind in der Verordnung unter anderem Ehepartner, Geschwister und Verwandte in gerader Linie aufgeführt. Auch deren jeweilige Haushaltsmitglieder sind von der Regelung eingeschlossen. Kinder bis 14 Jahren, die zu den jeweiligen Haushalten gehören, werden nicht mitgezählt.

Auch an Silvester soll zumindest die Ausgangssperre in der Zeit zwischen 22 Uhr und 3 Uhr nicht gelten. Allerdings wird der Verkauf von Böllern und anderer Pyrotechnik vor dem Jahreswechsel 2020/2021 verboten. Außerdem empfiehlt die Verordnung den Thüringern ausdrücklich, auf das Anzünden von Böllern, Raketen und Co. zu verzichten; in öffentlichen Bereichen ist es nach den neuen Regeln an Silvester und dem ersten Tag des neuen Jahres auch verboten.

Bereits mit Ablauf des Dienstages ist es landesweit verboten, in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken oder auszuschenken. Auch jegliche Freizeit-, Bildungs- und Kultureinrichtungen bleiben dann geschlossen. Untersagt ist auch organisierter Sport und individueller Sport in geschlossenen Räumen.

In Altenheimen, Seniorenresidenzen und Behinderteneinrichtungen darf jeder Bewohner ab Dienstag nur noch eine feste Kontaktperson als Besucher treffen. Die Besucher müssen zudem FFP2-Masken tragen, wenn sie eine solche Einrichtung betreten wollen. Beschäftigte in den Heimen werden verpflichtet, sich regelmäßig testen lassen. Tagespflegeeinrichtungen werden geschlossen.

"Wir sehen mit großer Sorge, dass die Infektionszahlen in ganz Thüringen immer weiter ansteigen. In den Krankenhäusern und in den Pflegeheimen erreichen wir die Grenzen unserer Möglichkeiten", erklärte Thüringens Gesundheitsministerin Werner. Man müsse daher deutlich stärker gegensteuern. "Wir wissen, welche Entbehrungen die Menschen in den letzten Wochen bereits auf sich genommen haben", so Werner weiter. Trotz der Anstrengungen sei aber ein Rückgang der Infektionszahlen nicht erreicht worden.

Wie angekündigt, werden ab Mittwoch Thüringens Schülerinnen und Schüler wieder ins häusliche Lernen wechseln. Auch Kitas schließen.

Notbetreuung entscheidet Kita- oder Schulleitung

Während beim ersten harten Lockdown im Frühjahr nur Kinder von Eltern bestimmter Berufsgruppen in die Notbetreuung durften, soll es diesmal keine solche Unterscheidung geben. "Es gilt ganz klar der Appell, die Notbetreuung möglichst nicht in Anspruch zu nehmen", sagte der Sprecher des Thüringer Bildungsministeriums, Felix Knothe. Der generelle Betreuungsanspruch sei ausgesetzt.

Eltern, die nachvollziehbar nicht in der Lage seien, ihre Kinder unter Beachtung der geltenden Anti-Corona-Regeln zu betreuen, könnten sie in die Kita bringen. "Diese Eltern müssen darlegen, worin das Problem besteht. Die jeweilige Kita- oder Schulleitung entscheidet dann entsprechend", erklärte Knothe. In jedem Fall sei eine Anmeldung erforderlich.

Mit den neuen Regeln will das Bildungsministerium verhindern, dass Kinder privat außerhalb des eigenen Haushalts betreut werden. "Eltern sollen ihre Kinder möglichst auch nicht bei den Großeltern abgeben, es sei denn, diese leben sowieso im gleichen Haushalt", sagte Knothe.