Die Landgemeinde Großbreitenbach befindet sich inmitten des Naturparks Thüringer Wald. Dieser Fakt spielte hin und wieder eine Rolle bei der Berücksichtigung der Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen. Im Bereich Hohe Tanne und in Großbreitenbachs Süden sind dennoch in der Entwurfsplanung Flächen bestimmt, deren Nutzung vorrangig der Errichtung von Windrädern vorbehalten sind. Zwei Monate sind nun für Stellungnahmen eingeräumt. Welche Gebiete sind im Entwurf als Vorranggebiete ausgewiesen?