Die Schuleingangsuntersuchungen gehören in Thüringen zur den Pflichtaufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Jedes Kind, das bis zum 1. August sechs Jahre alt wird, wird in diesem Jahr auf seine Schulreife hin untersucht. Dabei wird festgstellt, ob ein Kind in irgendeinem Bereich besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Ziel ist es, jedem Kind die schulischen Bedingungen zu ermöglichen, die es braucht, um erfolgreich lernen zu können.