Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Die Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Lachgas fällt in Deutschland bisher nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und kann zum Beispiel in Sahnekapseln oder Kartuschen im Supermarkt, in Tabakläden oder im Internet gekauft werden.
Andere Staaten haben gesetzliche Regelungen gegen den Missbrauch getroffen. In Großbritannien ist der Besitz von Lachgas seit Ende 2023 illegal, auch die Niederlande und Dänemark haben strenge Vorgaben.
Sorge um Jugendliche
Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert, ist sehr besorgt. Der "Braunschweiger Zeitung" sagte Blienert, es gebe vermehrt Berichte über Jugendliche und junge Erwachsene, "die mit Lachgas herumexperimentieren und ihre Rauscherfahrungen auf Social Media teilen". Es gebe eine ganze Palette Lachgasprodukte, die ausschließlich auf das Inhalieren zugeschnitten seien, sogar in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen. "Das ist neu, und es ist keine gute Entwicklung. Alles deutet darauf hin, dass die Produkte ein sehr junges Publikum ansprechen sollen", sagte Blienert.
Die Unionsfraktion im Bundestag plädiert für ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige. "Narkosemittel aus der Medizin haben bei Kindern und Jugendlichen nichts verloren", sagte der Gesundheitsexperte Tino Sorge (CDU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Die Gefahr psychischer Abhängigkeit sei erheblich, in extremen Fällen könne es zu Ohnmacht, Lähmungen und Herzbeschwerden kommen.
Die rot-grüne Landesregierung von Niedersachsen sieht ebenfalls Handlungsbedarf und kündigte am Mittwoch an, eine Bundesratsinitiative zu prüfen. "Der missbräuchliche Einsatz von Lachgas als vermeintliche Partydroge kann erhebliche Gesundheitsschädigungen zur Folge haben", warnte Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD). Es gehöre nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. "Daher sollte der niedrigschwellige Verkauf an unter 18-Jährige untersagt werden", forderte der SPD-Politiker. Das gelte für den Kiosk- und Automatenverkauf in der Nähe von Schulen oder Kitas, aber auch für den Onlinehandel, Drogerien oder Supermärkte. Gleichwohl müsse es weiterhin möglich sein, Lachgas medizinisch einzusetzen, und auch die Sprühsahne wolle niemand verbieten.
Den Überlegungen aus Niedersachsen zufolge könnte Lachgas in das so bezeichnete Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz aufgenommen werden, wie ein Ministeriumssprecher erläuterte. Mit dem Gesetz sollen vor allem junge Menschen vor neuen, synthetisch hergestellten Designer-Drogen, sogenannten Legal Highs, geschützt werden.
Die Mitglieder des Eltern-Gremiums in Gifhorn sind erfreut, dass die Politik jetzt aktiv wird. Notwendig seien Aufklärung über die gefährliche Partydroge in den Schulen sowie ein generelles Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige, sagte Christopher Finck der Deutschen Presse-Agentur. Er ist stellvertretender Vorsitzender des Stadtelternrats. Zudem unterstützen die Eltern die Forderung der Ärztekammer Niedersachsen, den Verkauf von Lachgaskartuschen mit mehr als acht Gramm Inhalt an Privatpersonen zu verbieten.