Verlängertes Kurzarbeitergeld
Auch im nächsten Jahr bekommen Beschäftigte, die länger als drei Monate auf Kurzarbeit sind, ein erhöhtes Kurzarbeitergeld. Es gibt weiterhin ab dem vierten Bezugsmonat statt wie üblich 60 Prozent des Lohns, 70 Prozent. Berufstätige mit Kindern erhalten 77 statt 67 Prozent.
Weniger Papierkram für Eltern bei Anträgen
Die Geburtsurkunde, das Elterngeld und das Kindergeld können künftig in einem Rutsch online beantragt werden. Ein elektronischer Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden wird ermöglicht. Zunächst sind Pilotprojekte geplant. Ab 2022 sollen dann laut Bundesfamilienministerium alle Eltern von den Neuregelungen profitieren können.
Kinder- und Personalausweise
Neue Personalausweise sollen ab dem 2. August 2021 einen Chip mit zwei Fingerabdrücken enthalten. Kinderreisepässe gelten künftig nur noch ein Jahr, können aber mehrmals um je ein Jahr verlängert werden. Wer will, kann stattdessen einen sechs Jahre gültigen biometrietauglichen Pass beantragen. Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, können künftig ein „X“ in den Reisepass eintragen lassen statt „M“ für Mann oder „F“ für Frau.