Bad Salzungen - Eigentlich ist sie längst Gesetz und bereits seit Ende vergangenen Jahres terminiert: Am 16. März soll eine „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ gegen Covid-19 in Deutschland greifen. Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs müssen dann nachgewiesen haben, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Andernfalls dürfen sie ihre Arbeit in den Einrichtungen nicht mehr aufnehmen – und es könnten Sanktionen wie Bußgelder oder Betretungsverbote drohen.