An diesem Dienstag (19. Juli) endet die erste Frist für den Pflichtumtausch alter Führerscheine. Dies betrifft alle Autofahrer der Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958 mit den alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Sie müssen als gegen einen EU-Kartenführerschein eingetauscht werden. Wer den Umtausch versäumt und kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.