Der Häftling war am Dienstagmittag bei Arbeiten im Außenbereich der Anstalt geflohen. Dort wurde er nur unregelmäßig beaufsichtigt. Er nutzte die Zeit zwischen zwei Kontrollen der Justizbeamten, um zu entwischen. Wegen einer gefährlichen Körperverletzung saß der Mann eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ab.