Die Bürgerversammlung selbst – bei der man auch viele Informationen hätte erhalten können – war nur spärlich besucht: Lediglich drei Interessierte waren gekommen. Zwischen den Jahren, am 28. Dezember, hatten die Leute im Rhönblick offenkundig andere Sorgen, als den Bürgermeister mit Fragen zu löchern. Doch schwarz auf weiß und somit zum Nachlesen hätte mancher wohl schon gern, was so in den Gemeinderatssitzungen beschlossen wird. Es gab nämlich in der Versammlung im Sitzungsraum im Roten Schloss eine Anfrage von einem Helmershäuser Bürger: Ob nicht die Beschlüsse – im Amtsblatt zwar nach Vorschrift mit ihren Beschluss-Nummern und in Amtsdeutsch abgedruckt – mit vollem Text sowie der Begründung abgedruckt werden könnten? Das, so befand Bürgermeister Christoph Friedrich, würde dann zu viel zu langen Veröffentlichungen führen. Aber, meinte er, es bestehe jederzeit die Möglichkeit, sich in der Rhönblick-Verwaltung über Details zu informieren. „Das sind öffentliche Informationen, die jedem zugänglich sind“, sagte er. Eine weitere Nachfrage, die ebenfalls öffentliche Informationen betraf, gab es zur Ausschreibung von Grundstücksverkäufen der Rhönblick-Gemeinde. Diese werden jetzt im Amtsblatt ausgeschrieben, war einem Bettenhäuser Bürger aufgefallen. Zuvor waren diese stets in den Schaukästen bekannt gegeben worden, nachdem der Ortsteilrat in öffentlicher Beratung einen Beschluss dazu gefasst hatte. „Doch unser offizielles öffentliches Bekanntmachungsorgan ist das Amtsblatt“, begründete der Bürgermeister. Hier werde auch jeweils mit einem Lageplan sowie dem Wert des Grundstückes – unter diesem darf die Gemeinde nicht verkaufen – genau über die betreffenden Immobilien informiert; das mache Sinn auch für die jeweiligen Interessenten.