Ilmenau/Arnstadt - Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird auch im Ilm-Kreis gelten. Dass Landrätin Petra Enders (pl.) eine Aussetzung der Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitskräfte prüfen soll, wird nicht verhindern, dass auch Einrichtungen wie die Ilm-Kreis-Kliniken im Zweifel Mitarbeiter entlassen müssen, sollten sie sich nicht impfen lassen. Wie Isabel Schlote, Abteilungsleiterin PR und Marketing bei den Kliniken, auf Anfrage dieser Zeitung mitteilte, halte man sich zuerst einmal an die zeitlichen Vorgaben des Gesundheitsministeriums Thüringen. „Konkret bedeutet dies für uns, dass wir die nicht geimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie vorgesehen am 16. März dem Gesundheitsamt melden werden. Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, halten wir uns an die Vorgaben.“ Ein Betretungsverbot für nicht geimpfte Mitarbeiter würde nach den zeitlichen Vorgaben zu den wichtigsten Eckpunkten bei der Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht frühestens Ende Juli/Anfang August in Kraft treten.