Der Kreistag hat während seiner jüngsten Sitzung einstimmig eine neue Denkmalförderrichtlinie verabschiedet. Sie sieht vor, die maximale Zuwendung für Denkmäler von 3000 auf 5000 Euro zu erhöhen. Zugleich wird der Eigenanteil der Eigentümer verringert. Bisher lag der Zuschuss für Sicherungs-, Reparatur, Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten bei höchstens der Hälfte der Kosten, jetzt übernimmt der Landkreis bis zu zwei Drittel der denkmalpflegerischen Ausgaben. Als Beispiele für die Förderung werden Türen, Stuckdecken, Wappensteine sowie Schmuckelemente angeführt. Auch Stadt- und Dorfmauern sowie Ruinen, Mahnmale und Standbilder fallen unter die Förderrichtlinie. Für wissenschaftliche, restauratorische oder bauhistorische Untersuchungen kann der Landkreis die Kosten auch komplett tragen. Die Anträge müssen spätestens bis 15. Oktober für Arbeiten im Folgejahr gestellt werden. Kirchen und kirchliche Einrichtungen werden nicht gefördert.