Corona-Regeln Was man bei den Nachbarn darf

, aktualisiert am 23.05.2021 - 12:00 Uhr
Endlich wieder Biergärten: In zahlreichen fränkischen Nachbarregionen Thüringens ist die Außengastronomie wieder geöffnet – oft sogar ohne Anmeldung und Test. Foto: dpa/Helmut Fohringer

Die große Freiheit liegt für die Südthüringer derzeit in Franken oder in Erfurt, Weimar und Jena. Dort dürfen schon zu Pfingsten zahlreiche Cafés, Biergärten, Hotels und Ausflugsziele öffnen. Zumindest in Bayern werden die Lockerungen auch tatsächlich genutzt. Ein Überblick über die Regeln beim Nachbarn:

 
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Suhl - Ausflüge fast wie in alten Zeiten, Einkehr im Café oder Biergarten und sogar Übernachten im Hotel: Was den Thüringern mit ihren hohen Inzidenz-Zahlen nach wie vor verwehrt bleibt, ist bei unseren Nachbarn schon an diesem Pfingstwochenende teilweise möglich.

Nachfolgend finden Sie Tipps für Trips in die bayerische und hessische Umgebung und die dort geltenden Regeln. Die besonders gute Nachricht: Wen es an die Mainschleife oder in das Würzburger Umland zieht, genießt Ausflugs-Freiheiten fast wie vor Corona.

  Regionen mit stabiler Inzidenz von unter 100:

Kreise Hassberge, Bad Kissingen, Kulmbach, Main-Tauber, Kitzingen, Stadt und Kreis Bamberg, Stadt und Kreis Bayreuth, Stadt Würzburg, Stadt Nürnberg

Dort gelten zahlreiche Lockerungen:

Ausgangssperre: keine

Kontakte: Treffen mit zwei Hausständen, maximal fünf Personen, Kinder, Geimpfte, Genesene zählen nicht.

Läden: Terminshopping ohne Test

Kultur: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Schlösser, Parks, Zoos offen, Terminbuchung nötig. Freiluftveranstaltungen bis 250 Leute mit Test möglich

Freizeit: Freibäder offen, mit Termin und negativem Test. Ausflugsschiffe, Ausflugsbusse dürfen fahren, wenn Gäste einen Test vorlegen.

Gastronomie: Innen zu, draußen bis 22 Uhr offen, aber bei nur mit Terminbuchung. Bei mehreren Hausständen an einem Tisch zusätzlich mit Test oder Impfnachweis.

Übernachtungen: In Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätzen erlaubt. Testpflicht vor bzw. bei Anreise und dann alle 48 Stunden.

 Regionen mit stabiler Inzidenz von unter 50:

Landkreise Forchheim und Würzburg

Dort gelten noch weit gehendere Lockerungen (Achtung, gilt aber nicht für die Stadt Würzburg):

Ausgangssperre: keine

Kontakte: Treffen mit zwei Hausständen, maximal fünf Personen, Kinder, Geimpfte, Genesene zählen nicht.

Läden: Alle können öffnen, ohne Termin, ohne Test

Kultur: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Schlösser, Parks, Zoos sind offen. Freiluftveranstaltungen bis 250 Leute ohne Test.

Freizeit: Freibäder offen (nur mit Termin), Ausflugsschiffe, Ausflugsbusse dürfen fahren, Stadt- und Naturführungen sind möglich.

Gastronomie: Innen zu, draußen bis 22 Uhr offen, keine Terminbuchung nötig, keine Tests. Bis zu zwei Hausstände auch ohne Mindestabstand.

Übernachtungen: In Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätzen erlaubt. Testpflicht vor oder bei Anreise und dann wieder alle 48 Stunden

 Nach wie vor im Lockdown (Regeln wie in Thüringen):

Landkreise Rhön-Grabfeld, Coburg, Kronach, Lichtenfels, Stadt Coburg.

Hier liegen die Nachbarregionen zu Südthüringen allesamt noch über der Grenze für erste Lockerungen. Einzig im Vogelsbergkreis gelten einige Freiheiten , etwa Außengastronomie und Hotels mit Testpflicht.

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