Weimar/Erfurt -Nach einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar ist die Pflicht von Thüringer Schülern und Lehrern, im Unterricht wegen der Coronapandemie eine Maske zu tragen, rechtens. Ein entsprechender Eilantrag gegen den entsprechenden Punkt in der Allgemeinverfügung des Thüringer Bildungsministeriums sei durch das Gericht abgelehnt worden, teilte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts am Dienstag mit. Zur Begründung hieß es unter anderem, das Infektionsrisiko sei dort am höchsten, wo Menschen auf engem Raum und insbesondere im Gespräch zusammen seien. „Die Kammer geht dabei davon aus, dass Kinder jeden Alters empfänglich für das Virus sind und es auch übertragen können“, heißt es in einer Mitteilung.