Corona-Pandemie Gericht bestätigt Maskenpflicht im Unterricht

 Foto: dpa

Das Amtsgericht Weimar ist bundesweit in die Schlagzeilen geraten, weil dort ein Familienrichter die Maskenpflicht im Unterricht für zwei Thüringer Schulen für unzulässig erklärt hatte. Das Verwaltungsgericht Weimar kommt nun zur genau gegenteiligen Einschätzung – und wirft dem Familienrichter Rechtsbruch vor.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Weimar/Erfurt -Nach einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar ist die Pflicht von Thüringer Schülern und Lehrern, im Unterricht wegen der Coronapandemie eine Maske zu tragen, rechtens. Ein entsprechender Eilantrag gegen den entsprechenden Punkt in der Allgemeinverfügung des Thüringer Bildungsministeriums sei durch das Gericht abgelehnt worden, teilte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts am Dienstag mit. Zur Begründung hieß es unter anderem, das Infektionsrisiko sei dort am höchsten, wo Menschen auf engem Raum und insbesondere im Gespräch zusammen seien. „Die Kammer geht dabei davon aus, dass Kinder jeden Alters empfänglich für das Virus sind und es auch übertragen können“, heißt es in einer Mitteilung.

Mund-Nasen-Bedeckungen und Gesichtsmasken seien nach der Mehrheitsmeinung der medizinischen Wissenschaft ein zentrales Schutzinstrument in der Krise. Schwerwiegende Bedenken, dass die Gesundheit der Kinder beeinträchtig werden könnte, gebe es nicht. „Ebenfalls sieht das Gericht keine milderen Maßnahmen mit derselben Schutzwirkung.“ Am Amtsgericht Weimar hatte vor wenigen Tagen ein einzelner Familienrichter „im Wege der einstweiligen Anordnung“ die Maskenpflicht für ihre zwei Kinder an zwei Schulen in Weimar und für „alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler“ für rechtswidrig erklärt. Die Klägerin vor dem Amts- und dem Verwaltungsgericht ist die gleiche Mutter. In seinem Beschluss hatte sich der Familienrichter auf drei Gutachten gestützt, die die Wirksamkeit verschiedener Corona-Schutzmaßnahmen in Abrede stellen. Außerdem hatte der Richter erklärt, Schulen spielten für den Verlauf der Pandemie keine Rolle. Nicht nur inhaltlich, auch juristisch ist das Urteil des Amtsgerichts höchst umstritten. Der Freistaat geht inzwischen dagegen vor.

Zahlreiche Juristen glauben, dass der Familienrichter mit der Entscheidung seine Kompetenzen überschritten hat. Zu letzter Einschätzung ist auch das Verwaltungsgericht Weimar gelangt. Der Beschluss des Familienrichters sei „offensichtlich rechtswidrig“, heißt es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Er könne einer anderslautenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar nicht entgegen stehen. Das Familiengericht habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden und deren Vertretern zu treffen. Für eine solche Anordnungskompetenz fehle die gesetzlichen Grundlage. „Die gerichtliche Kontrolle von Behördenhandeln auch hinsichtlich von Gesundheitsschutzmaßnahmen in den Schulen obliege allein den Verwaltungsgerichten“, schreibt die Sprecherin des Gerichts in ihrer Mitteilung. Das Urteil des Amtsgerichts Weimars war bundesweit vor allem von Corona-Leugner gefeiert worden.

 

Autor

Bilder