Corona-Pandemie Nächste Runde im Streit um Impfpflicht

Berit Richter
Die Impfpflicht für gewisse Berufe wird im Ilm-Kreis weiter diskutiert. Foto: /Moritz Frankenberg/dpa

Der Streit um die Corona-Impfpflicht für Pflegeberufe und medizinisches Personal geht im Ilm-Kreis in die nächste Runde und könnte vor Gericht landen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Das Thema Impfpflicht für Pflegekräfte und Beschäftigte im medizinischen Bereich könnte den Kreistag in seiner nächsten Sitzung am 6. Juli erneut beschäftigen. Vorsorglich hat die Verwaltung einen Tagesordnungspunkt „Klageerhebung nach Vorlage des Beanstandungsbescheids des Thüringer Landesverwaltungsamtes“ auf die Tagesordnung gesetzt.

Rückblick: Am 9. Februar hatte der Kreistag in seiner Online-Sitzung einen Beschluss gefasst, der Landrätin Petra Enders (Pl.) aufforderte, „die Aussetzung der Maßnahmen infolge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für ungeimpfte Beschäftige in Medizin und Pflege“ zu prüfen sowie die betroffenen Einrichtungen über die weitere Verfahrensweise bei der Umsetzung der Impfpflicht zu informieren.

Seitdem beschäftigt das Thema den Kreistag in jeder Sitzung. Nachdem zunächst die Verwaltung erfolglos eine Aufhebung des ihrer Meinung nach rechtswidrigen Beschlusses gefordert hatte, ging der Fall zum Landesverwaltungsamt. Auch das forderte die Aufhebung, verwies darauf, dass der Kreistag für das Thema gar nicht zuständig sei, da es sich um die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes handele.

Nein zur Aufhebung

Doch erneut wurde eine Aufhebung abgelehnt. Wobei nicht nur die Fraktionen der Freien Wählergemeinschaft, der CDU/FDP und AfD hinter dem Beschluss stehen, sonder auch einzelne Vertreter von Linke-Grüne-SPD.

Sollte das Landesverwaltungsamt nun Kraft Amtes den Beschluss aufheben, hätte der Kreistag die Möglichkeit, geben zu klagen, erläuterte Beigeordneter Kay Tischer im Kreisausschuss. Das Landratsamt selbst werde dies nicht tun, dann man teile die Rechtsauffassung der Behörde. Mithin müsse der Kreistag selbst die Klageentscheidung fällen und auch begründen. In der bisherigen Debatte hatte sich die Mehrheit der Kreistagsmitglieder durchaus fürs Thema zuständig gesehen und auf die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern der kreiseigenen Ilm-Kreis-Kliniken wie auch die Notwendigkeit, das Pflegeangebot im Kreis aufrecht zu erhalten, verwiesen.

Sondersitzung?

Die Krux nun ist, niemand weiß, ob der Bescheid des Landesverwaltungsamtes rechtzeitig vor der nächsten Kreistagssitzung eingeht. „Sollte er erst kurz nach der Sitzung eintreffen und es sind Widerspruchsfristen zu beachten, müssen wir nur wegen diesem einen Tagesordnungspunkt eine Sondersitzung machen“, erklärte Kay Tischer. Denn die nächste reguläre Sitzung wäre erst am 14. September.

Bilder