Bürgermeisterwahl Weilar Rechtsstreit geht weiter

  Foto: Heiko Matz

Die Kommunalaufsicht des Wartburgkreises hatte die Bürgermeisterwahl in Weilar vom 12. Juni nach einer Prüfung für rechtens erklärt. Gegen diese Entscheidung haben die beiden dem Amtsinhaber unterlegenen Mitbewerber nun geklagt. Am Verwaltungsgericht in Meiningen gibt es ein Wahlanfechtungsverfahren.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Der Rechtsstreit um die Bürgermeisterwahl in Weilar geht in die nächste Runde. Am Verwaltungsgericht in Meiningen gibt es ein Wahlanfechtungsverfahren, teilte Pressesprecherin Kati Quaas am Dienstag auf Anfrage der Redaktion mit.

Amtsinhaber Harald Fey (parteilos) war am 12. Juni dieses Jahres als Bürgermeister von Weilar wiedergewählt worden. Er hatte 60,7 Prozent der gültigen Stimmen erhalten. Auf seine beiden Herausforderer Walter Fräbel und Fredy Weigand, die als Einzelkandidaten angetreten waren, entfielen 27,7 beziehungsweise 11,6 Prozent der Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 68,5 Prozent.

Aus Sicht der unterlegenen Mitbewerber waren mehrere Rechtsverstöße ausschlaggebend für das gute Abschneiden des Amtsinhabers – deshalb hatten die beiden die Wahl angefochten. Die Vorwürfe waren von der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt des Wartburgkreises geprüft – und die Anfechtungen Ende September letztlich zurückgewiesen worden.

Die Bürgermeisterwahl in Weilar sei gültig, hatte Amtsleiter Steffen Liebendörfer damals der Redaktion gesagt. Die Entscheidung sei „anspruchsvoll“ gewesen – und es bestehe die Möglichkeit, gegen diese vor dem Verwaltungsgericht Meiningen zu klagen.

Für diesen Weg haben sich Walter Fräbel und Fredy Weigand letztlich entschieden. „Die Klagen sind in der letzten Woche hier eingegangen“, informierte die Meininger Gerichtssprecherin. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei, könne sie – nach Rücksprache mit der zuständigen Kammer – derzeit „leider noch nicht“ sagen, so Kati Quaas.

xt Text Text Text Text Text Text Text Text]

Autor

Bilder