Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) fordert das Ende der Diskriminierung bei der Blutspende. Ein von der Ampelkoalition eingereichter Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz, soll das nun umsetzen. In der Debatte geht es um den oft kritisierten Punkt 16 im Fragebogen zum Blutspenden: Der Frage zum Sexualverhalten. Sinngemäß lautet es dort: Ein Mann, der in den vergangenen vier Monaten mit einem neuen männlichen oder mehr als einen männlichen Partner Geschlechtsverkehr hatte, darf kein Blut spenden. Bei allen anderen Menschen, gilt eine viermonatige Sperre nur bei Sexualverkehr mit mehr als zwei Personen. Diese Unterscheidung soll nun per Gesetz weichen. Hier eine Gesetzesänderung anzustreben, ist ein Vorhaben, das für Dr. med. Christine Günther nur schwer nachvollziehbar ist. Sie ist die Leiterin der Herstellung im Institut für Transfusionsmedizin in Suhl (ITMS) und der Überzeugung: „Die Zulassungsbestimmungen sollten immer von einem Fachgremium, basierend auf Wissenschaftlichen Erkenntnissen festgelegt und nicht als politische Entscheidung gesetzlich geregelt werden“.