Hätte Sandra ein Bild der Geschenkkarte samt Gutscheincode verschickt, hätte der Betrüger die Karte sofort einlösen können. Andere Verkäufer, die auf die Masche hereingefallen sind, berichten von einem Kontaktabbruch seitens des Betrügers direkt nach dem Erhalt des Bildes.
Wie kann man sich vor derartigen Maschen schützen?
Bereits wenn angebliche Käufer darum bitten, einen Geschenkgutschein beizulegen, sollten Nutzer also hellhörig werden. Das Landeskriminalamt Niedersachsen rät dazu, grundsätzlich keine Guthaben-Codes an unbekannte Personen zu versenden, weder als Karten noch per Mail. Da die Betrüger häufig über Messenger Dienste kommunizieren, bietet es sich zudem an, die Nummer zu googeln. In Sandras Fall war die Telefonnummer von einem nigerianischen Anbieter. Womöglich lassen sich bei ersten Recherchen Hinweise auf einen Betrug finden.
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Zudem sollten die erhaltenen E-Mails sowie der Absender genau überprüft werden. Ein Logo von PayPal in der Mail allein lässt nicht direkt auf einen verifizierten Account schließen; die Adresse ist entscheidend. Im Fall von Sandra wurden die E-Mails von einem Gmail-Konto verschickt, das sich als verifizierter PayPal-Service ausgab.
Wer dennoch auf die Masche hereingefallen ist, kann beim Guthabenanbieter prüfen, ob man die gekaufte Karte noch sperren lassen kann. Zusätzlich sollte Anzeige bei der örtlichen Polizeistelle erstattet werden.