Dorndorf - Der Entwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet Einzelhandel "Verlagerung Edeka-Markt" in Dorndorf mit Planzeichnung, Text, Begründung und dem dazugehörigen Umweltbericht, das hydraulische Gutachten für die Felda im Rahmen der Verlagerung des Marktes sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen werden öffentlich ausgelegt und können zu den Öffnungszeiten im Bauamt in der Gemeindeverwaltung in Dorndorf von den Bürgern eingesehen werden. Die Auslegung erfolgt gemäß Baugesetzbuch. Gleichzeitig beginnt mit der Auslegung die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, die zu dem Bauvorhaben Stellung nehmen können. Seit Monaten wird in Dorndorf über die Verlegung des Edeka-Marktes diskutiert. Der neue Markt soll einen Standort neben dem Netto-Markt in Dorndorf erhalten. In der Beschlussbegründung heißt es, dass die Gebäude, in denen derzeitig der Edeka-Markt und der Getränkemarkt untergebracht sind, in die Jahre gekommen seien, sich an unterschiedlichen Standorten befinden und die Einkaufsqualität den heutigen Standards nicht mehr gerecht werde. Mit dem neuen Markt soll eine Handelseinrichtung entstehen, die das komplette Sortiment eines Lebensmittelvollversorgers mit Getränkemarkt beinhalten soll. Laut Beschlussvorlage soll der alte Edeka-Markt zurückgebaut und die Fläche renaturiert werden.